Qualifikationsauffrischung Fachkundige Person Hochvolt (FHV) Stufe 3S in der Land- und Baumaschinentechnik
Abschluss
Nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie ein Zertifikat zur Qualifikationsauffrischung "Fachkundige Person Hochvolt (FHV)" der Stufe 3 in der Land- und Baumaschinentechnik (gemäß DGUV Information 209-093). Dieses hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren.
Im Anschluss kann durch eine erneute zweitägige Qualifikationsauffrischung das Zertifikat verlängert werden.
Information
Teilnahmevoraussetzung (schriftlicher Nachweis ist erforderlich):
- Gültiges Zertifikat "Fachkundige Person Hochvolt (FHV) Stufe 3S in der Land- und Baumaschinentechnik
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch arbeitsmedizinische
Untersuchung entsprechend G25 (nicht älter als 3 Jahre)
- Erste-Hilfe-Kurs (einschließlich Herz-Lungen-Wiederbelebung,
nicht älter als 2 Jahre)
Inhalt
- Im Unternehmen - Sicherheit auf der Ebene der Organisation/des Unternehmens
- Qualifizierung = Die einzelnen Stufen und deren praktische Handhabung: Was darf Wer Wann?!
- Aufgaben der Unternehmerinnen und Unternehmer für das sichere Arbeiten an
HV-Komponenten und -Systemen
- Hochvolt-Gefährdungsbeurteilung, Bewertungen und Schlussfolgerungen
- Gefährdungsbeurteilung Li-Batterien, Transport und Verpackung
- Aktualisierte Änderungen der rechtlichen Grundlagen und/oder Rahmenbedingungen
wie z. B. aktualisierte DGUV/FAQ‘s
- Ladestationen On/Off-Board sowie stationäre und mobile Ladestationen. Handhabung
- Neue veränderte Technologie und deren Anwendungen wie z.B. Ladestationen,
Brennstoffzelle/Elektrolyse sowie Umgang mit Wasserstoff (Hersteller abhängig)
- Offene Fragen aus dem Werkstattalltag klären und rechtlich veranschaulichen
- Messungen am aktiven Hochvolt-System
Ziel
Qualifizierte Servicekräfte (Gesellen, Servicetechniker, Meister) der Land- und Baumaschinen Betriebe mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, die bereits ein gültiges Zertifikat zur Fachkundigen Person Hochvolt an einer vom LandBauTechnik Bundesverband auditierten Schulungsstätte erworben haben.